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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Karmartha GmbH

§ 1 Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Karmartha GmbH, Lena-Christ-Str. 2, 82031 Grünwald (nachfolgend „Makler“ oder „Karmartha“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). (2) Die AGB gelten für die Tätigkeit als Versicherungsmakler sowie für die Tätigkeit als Immobilienmakler. (3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Makler nicht an, es sei denn, er hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Tätigkeit als Versicherungsmakler (§ 34d GewO) Der Makler ist als unabhängiger Versicherungsmakler tätig. Er berät den Auftraggeber zu dessen Versicherungsbedarf und vermittelt Verträge mit Versicherungsgesellschaften. Der Makler berücksichtigt hierbei eine hinreichende Anzahl von auf dem Markt verfügbaren Versicherungsprodukten, um eine geeignete Empfehlung abzugeben (Marktanalyse). Soweit im Einzelfall vereinbart, umfasst die Tätigkeit auch die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten.


(2) Tätigkeit als Immobilienmakler (§ 34c GewO) Der Makler vermittelt den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume (Kauf oder Miete). Verträge über die Vermittlung von Kaufimmobilien mit Verbrauchern bedürfen zwingend der Textform (z. B. E-Mail).


(3) Keine Rechts- oder Steuerberatung Der Makler erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Jegliche Informationen zu steuerlichen oder rechtlichen Themen sind unverbindliche Hinweise und ersetzen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Wahrheitsgemäße Angaben Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Analyse und Beratung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und zeitnah zu machen. Dies gilt insbesondere für risikorelevante Fragen (z. B. Gesundheitsfragen bei PKV/BU) und Angaben zum finanziellen Status.

(2) Änderungsmitteilung Der Auftraggeber hat den Makler unverzüglich über relevante Änderungen seiner Risiko- oder Lebenssituation (z. B. Adressänderung, Jobwechsel, Heirat, Immobilienerwerb) während des laufenden Mandats zu informieren.


(3) Prüfung der Dokumentation Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm übermittelten Dokumente (z. B. Versicherungsscheine, Beratungsdokumentationen, Antragsdaten) unverzüglich auf sachliche Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Fehler dem Makler umgehend mitzuteilen.

(4) Haftungsausschluss bei Falschangaben Der Makler haftet nicht für Schäden, die auf falschen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Auftraggebers beruhen. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass falsche Angaben (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht) zum Rücktritt des Versicherers, zur Leistungsfreiheit und damit zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können.

§ 4 Elektronische Kommunikation

(1) Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Kommunikation und die Übermittlung von Dokumenten (z. B. Angebote, Beratungsdokumentationen, Rechnungen) vorzugsweise auf elektronischem Wege (E-Mail, Kundenportal, digitale Unterschrift) erfolgt. (2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und prüft regelmäßig seinen Posteingang (inklusive Spam-Ordner).


§ 5 Vergütung


(1) Versicherungen Die Leistungen des Maklers für die Vermittlung von Versicherungen werden in der Regel durch eine Courtage vergütet, die von den Versicherungsunternehmen gezahlt wird und bereits in der Versicherungsprämie enthalten ist. Der Auftraggeber zahlt keine direkte Vergütung an den Makler, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen (z. B. für Honorarberatung).


(2) Immobilien Für die Vermittlung von Immobilien kann eine gesonderte Maklerprovision anfallen. Diese wird im jeweiligen Maklervertrag individuell vereinbart oder richtet sich nach den ortsüblichen Provisionssätzen sowie den gesetzlichen Bestimmungen zur Verteilung der Maklerkosten (bei Wohnimmobilienkauf). Die Provision wird erst bei erfolgreichem Abschluss des Hauptvertrages (z. B. notarieller Kaufvertrag) fällig.

§ 6 Haftung

(1) Der Makler führt seine Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.

(2) Haftungsbeschränkung: Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden, keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt und keine Garantien betroffen sind. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


(3) Anlagerisiko: Der Makler berät auf Basis historischer Daten und Marktanalysen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die zukünftige Wertentwicklung von Kapitalanlagen, Versicherungsanlageprodukten oder Immobilien. Wertschwankungen unterliegen dem Marktrisiko. (4) Vermögensschadenhaftpflicht: Der Makler unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).

§ 7 Stellung von Tippgebern (Referral Partners)


(1) Karmartha kooperiert mit externen Tippgebern, die den Kontakt zwischen dem Makler und potenziellen Auftraggebern herstellen (Namhaftmachung).

(2) Keine Vertretungsmacht: Tippgeber sind streng auf die Kontaktaufnahme beschränkt. Sie sind nicht bevollmächtigt, Versicherungs- oder Anlageberatung durchzuführen, verbindliche Erklärungen im Namen von Karmartha abzugeben, Anträge anzunehmen oder Zahlungen entgegenzunehmen. (3) Karmartha haftet nicht für Aussagen, Versprechen oder Beratungsfehler von Tippgebern, die über die bloße Kontaktherstellung hinausgehen.

§ 8 Datenschutz

Der Makler erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zwecke der Auftragsdurchführung und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen sind in der gesonderten Datenschutzerklärung geregelt, die auf der Webseite einsehbar ist.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis München. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. (3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Februar 2026


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