Transparenzverordnung (TVO)
Informationen gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Verordnung (EU) 2019/2088)
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 TVO)
Im Rahmen unserer Beratung zu Versicherungsanlageprodukten und Finanzinstrumenten berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance) – kurz ESG –, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Da wir als Makler keine eigenen Finanzprodukte emittieren, greifen wir bei der Bewertung dieser Risiken auf die Informationen und Ratings der jeweiligen Versicherer und Kapitalverwaltungsgesellschaften zurück. Im Rahmen der individuellen Beratung stellen wir dar, ob und wie sich Nachhaltigkeitsrisiken bei den empfohlenen Produkten auf die Rendite auswirken können, sofern der Produktgeber hierzu Informationen bereitstellt.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen unserer Beratung berücksichtigen wir derzeit keine „wichtigsten nachteiligen Auswirkungen“ (Principal Adverse Impacts – PAI) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Begründung:
Die Ermittlung und Gewichtung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen ist ein komplexer Prozess, der auf Daten der Produktgeber angewiesen ist. Aktuell sind diese Daten in der Breite des Marktes noch nicht in einer Qualität und Einheitlichkeit verfügbar, die einen fairen und rechtssicheren Vergleich für unsere Kunden zulässt.
Um eine Reduzierung der Produktauswahl zum Nachteil des Kunden zu vermeiden, sehen wir derzeit von einer eigenständigen PAI-Analyse ab. Wir beobachten jedoch die Marktentwicklung und werden diesen Ansatz anpassen, sobald eine verlässliche Datengrundlage gewährleistet ist.
Unabhängig davon fragen wir im Beratungsgespräch Ihre persönlichen Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ab und berücksichtigen diese bei der Produktauswahl.
Vergütungspolitik (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für unsere Beratungsleistung (Courtagen oder Honorare) wird nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst, die mit den vermittelten Produkten einhergehen.
Dies bedeutet, dass die Vergütungshöhe weder von der Nachhaltigkeit der Anlage noch von den Nachhaltigkeitsrisiken des vermittelten Produktes positiv oder negativ abhängt. Unsere Vergütungsstruktur setzt keine Fehlanreize, Produkte zu empfehlen, die nicht den Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden entsprechen.
